• Weit mehr als die klassische Steuerberatung

Steuerberatung

Sämtliche Deklarationspflichten gegenüber der Finanzverwaltung erledigen wir für Sie fristgerecht und umfassend. Unser kontinuierlich geschultes Kanzlei-Team betreut Sie individuell und ist mit der aktuellen Rechtslage und deren strittigen Punkten vertraut.

Leistungen in der Steuerberatung

Jahresabschluss

Wir erstellen für Sie handelsrechtliche Jahresabschlüsse, Steuerbilanzen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Zwischenabschlüsse und Sonderbilanzen, z.B. Liquidationsbilanzen, sowie die betrieblichen Steuererklärungen.

Jahresabschlüsse und Steuererklärungen übermitteln wir elektronisch an die Finanzverwaltung und an den Bundesanzeiger zur Hinterlegung oder Veröffentlichung.

Für die Jahresabschlüsse erstellen wir in Absprache mit Ihnen Erläuterungsberichte und eine Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse (Ertragslage, Cash-Flow, etc.), erörtern mit Ihnen die Ergebnisse und besprechen mit Ihnen Handlungsalternativen und steuerliche Gestaltungen.

Wir unterstützen und vertreten Sie bei Betriebsprüfungen und deren Abschlussbesprechungen.

Steuererklärung

Wir erstellen für Sie u.a. Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Feststellungserklärungen sowie Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen. Bescheidprüfung, Änderungsanträge und Einspruchsverfahren zählen ebenfalls zu unseren Leistungen.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Betriebswirtschaftliche Beratung beginnt für uns bereits unterstützend bei der Existenzgründung. Wir begleiten Sie mit Leistungen wie Controlling und Kostenrechnung, Budget- und Liquiditätsplanung sowie Investitions- und Finanzierungsberatung über die Gesamtdauer Ihrer unternehmerischen Tätigkeiten.

Gestaltende Steuerberatung

Wir unterstützen Sie bei der Weiterentwicklung Ihrer unternehmerischen Tätigkeiten, beraten Sie bei Umstrukturierungen und Umwandlungen, Unternehmenskäufen und -verkäufen.

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam und stimmen diese auf Ihre Bedürfnisse ab.

Im betrieblichen und privaten Vermögensbereich erstellen wir für Sie Nachfolgeregelungen und begleiten Sie bei der Durchführung und Umsetzung.

Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Kontierung und Eingabe der Geschäftsvorfälle oder digitale Belegbuchung (DATEV Unternehmen Online)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung
  • Offene-Posten-Buchhaltung
  • Anlagebuchhaltung
  • Anfertigung individueller Auswertungen
  • Mahnwesen
  • Zahlungsverkehr
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Lohnsteuervoranmeldungen und Meldungen an Sozialversicherungsträger
  • Betreuung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Internationales Steuerrecht

Bei internationalen Lieferungs- und Leistungsströmen klären wir für Sie umsatzsteuerliche Fragen, erarbeiten passende Lösungen und unterstützen Sie bei steuerlichen Fragen sowie der Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen im internationalen Geschäftsverkehr.

IT-Know-How

Wir verwenden die Software der DATEV eG sowie »DATEV Unternehmen online«. Damit ermöglichen wir unseren Mandanten einen unkomplizierten und schnellen, papierlosen Beleg-, Daten- und Dokumentenaustausch. Darüber hinaus verfügen wir über Erfahrungen mit den Programmen 10it (Addison), Lexware und Agenda.

Digitaler Belege- und Datenaustausch

»DATEV Unternehmen online« schafft die Möglichkeiten der digitalen Zusammenarbeit zwischen unseren Mandanten und unserer Kanzlei. Belege und Dokumente für Finanzbuchführung und Lohn (z. B. Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Arbeitsverträge, Krankmeldungen usw.) können online ausgetauscht werden. Die Originalbelege und Dokumente bleiben im Unternehmen – ein elektronisches Belegarchiv steht jederzeit zur Verfügung.

Die digitale Personalakte ergänzt »DATEV Unternehmen online«. Mit der digitalen Personalakte werden Dokumente der Personalwirtschaft zwischen Unternehmen und Kanzlei ausgetauscht, archiviert und stehen beiden Seiten jederzeit zur Verfügung.

Unsere Mandanten

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen aller Rechtsformen sowie die Beratung von Privatpersonen, national und international.

Betreuung von

  • Einzelunternehmen, Personen- und
    Kapitalgesellschaften
  • Partnerschaftsgesellschaften
  • Vereinen
  • Stiftungen

Mandanten

  • Gewerbliche Unternehmen
  • Freiberufler
  • Vermögensverwaltende Gesellschaften
  • Land- und Forstwirte

Betreuung von

  • Start-Ups
  • Existenzgründern
  • Gesellschafterwechseln
  • Umwandlungen
  • Erbfolgeregelungen

Häufige Fragen

Wie lange müssen Steuerunterlagen aufbewahrt werden?

Buchhaltungsbelege, Kontoauszüge, Kassenbücher, Jahresabschlüsse, Steuerbescheide und Steuererklärungen sollten Sie grundsätzlich 10 Jahre lang aufbewahren.

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer (ID)?

Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine 11-stellige Nummer, die ein Leben lang unverändert gültig bleibt und zukünftig die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ablöst.

Sie können die Steuer-Identifikationsnummer an folgenden Stellen finden:

  • Einkommensteuerbescheid
  • Lohn-/Gehaltsabrechnung
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Schreiben des Bundeszentralamt für Steuern bei der erstmaligen Erteilung der Steuer-Identifikationsnummer
Welche Belege gehören zu den Buchhaltungsunterlagen?

Zur Erstellung Ihrer Buchhaltung benötigen wir alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankauszüge sowie Barbelege und, sofern vorhanden, das von Ihnen geführte Kassenbuch. Die Unterlagen können Sie uns in Papierform oder elektronisch zukommen lassen.

Wo hinterlege oder veröffentliche ich den Jahresabschluss einer GmbH oder GmbH & Co.KG?

Jahresabschlüsse sind regelmäßig beim elektronischen Bundesanzeiger zu hinterlegen bzw. zu veröffentlichen. Kleinstgesellschaften müssen ihre Jahresabschlüsse beim E-Bundesanzeiger hinterlegen. Kleine, mittelgroße und große Gesellschaften müssen ihre Jahresabschlüsse beim E-Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Hinterlegung oder Veröffentlichung erfolgt durch uns im Rahmen der Jahresabschlusserstellung.

+49 89 24 22 358-0 office@steuerberater-im-lehel.de